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   VG Bayreuth, 08.04.2022 - B 5 S 22.234   

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VG Bayreuth, 08.04.2022 - B 5 S 22.234 (https://dejure.org/2022,16877)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 08.04.2022 - B 5 S 22.234 (https://dejure.org/2022,16877)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 08. April 2022 - B 5 S 22.234 (https://dejure.org/2022,16877)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • VGH Bayern, 31.05.2019 - 3 CE 19.715

    Umsetzung einer schwerbehinderten geschäftsleitenden Beamtin

    Auszug aus VG Bayreuth, 08.04.2022 - B 5 S 22.234
    Zumal keine gesetzliche Pflicht des Dienstherrn besteht, auf die Bildung einer Schwerbehindertenvertretung hinzuwirken; dass dies vielmehr die Aufgabe der Personalräte ist, ergibt sich aus der in den Regelungen zur Schwerbehindertenvertretung im SGB IX angelegten Aufgabenverteilung zwischen den Personalvertretungen, dem Dienstherrn und dem zuständigen Integrationsamt (§ 176 Satz 2 Hs. 2 SGB IX; vgl. BayVGH, B.v. 31.5.2019 - 3 CE 19.715 - juris Rn. 21).

    Dies betrifft auch personelle Maßnahmen in Gestalt von Umsetzungen, die sich aus der Umorganisation von Abteilungen, Referaten und Fachbereichen ergeben (vgl. BayVGH, B.v. 31.5.2019 - 3 CE 19.715 - juris Rn. 25).

    Er muss stets bemüht sein, den Beamten im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren vor Nachteilen und Schäden zu bewahren (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 19.8.2004 - 1 WDS-VR 5.04 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 31.5.2019 - 3 CE 19.715 - juris Rn. 30).

    Denn ein Dienstposten- bzw. Arbeitsplatzwechsel oder die Übertragung anderer oder zusätzlicher Aufgaben kann für sie mit größeren Schwierigkeiten verbunden sein (BayVGH, B.v. 31.5.2019 - 3 CE 19.715 - juris Rn. 31).

    Selbst wenn ein betroffener Beamter in diesen Fällen künftig keine Vorgesetztenfunktion mehr ausübt, kann darin keine "unterwertige" Verwendung gesehen werden (vgl. BayVGH, U.v. 24.4.1996 - 2 B 95.1836; B.v. 31.5.2019 - 3 CE 19.715 - juirs Rn. 39).

    Der Verlust der Vorgesetztenfunktion bedingt - entgegen der Auffassung des Antragstellers - keinen Eingriff in das Amt im abstrakt-funktionellen Sinn (vgl. BVerwG, U.v. 22.5.1980 - 2 C 30.78 - juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 9.5.1996 - 3 CE 96.00506 - ZBR 1997, 194; BayVGH, B.v. 31.5.2019 - 3 CE 19.715 - juris Rn. 39).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist der Streitwert in beamtenrechtlichen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes auf Rückumsetzung nach dem hälftigen Auffangwert des § 52 Abs. 2 GKG festzulegen (BVerfG, B.v. 31.03.2003 - 2 BvR 1779/02 - NVwZ 2003, 1112 - juris Rn. 4; vgl. auch Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 123 Rn. 104; BayVGH, B.v. 31.5.2019 - 3 CE 19.715 - juris Rn. 50).

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus VG Bayreuth, 08.04.2022 - B 5 S 22.234
    Die Ermessenserwägungen des Dienstherren können daher im verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Allgemeinen nur daraufhin überprüft werden, ob sie durch Ermessensmissbrauch maßgebend geprägt sind (vgl. BVerwG, U.v. 22.05.1980 - 2 C 30/78 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 09.09.2009 - 3 CE 09.790 - juris Rn. 20; VG München, B.v. 01.03.2011 - M 5 E 10.5854 - juris Rn. 17; Baßlsperger, a.a.O., Art. 48 BayBG, Rn. 19).

    Daher kann der Dienstherr aus jedem sachlichen Grund den Aufgabenbereich eines Beamten verändern (BVerwG, B.v. 08.02.2007 - 2 VR 1.07; U.v. 22.05.1980 - 2 C 30/78 - BVerwGE 60, 144 - juris).

    Dieser Aspekt spricht dafür, dass der Gesetzgeber den Akt als rein innerorganisatorische Maßnahme wertet, die keinen Bezug zur Individualsphäre des Beamten hat (BVerwG, U.v. 22.05.1980 - 2 C 30/78 - BVerwGE 60, 144).

    Da der Beamte im Interesse einer an den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ausgerichteten Verwaltung nicht nur für einen bestimmten Dienstposten, sondern im Hinblick auf die erforderliche vielseitige Verwendbarkeit, Austauschbarkeit und Mobilität für den gesamten Aufgabenbereich seiner Laufbahn ausgebildet wird, ist die Übertragung eines Dienstpostens von vornherein mit der Möglichkeit der Umsetzung belastet (vgl. BVerwG, U.v. 22.05.1980 - 2 C 30.78 - BVerwGE 60, 144 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 21.2.2022 - 3 CE 22.44 - juris Rn. 26).

    Das grundsätzlich sehr weite, nur auf Ermessenmissbrauch zu überprüfende Ermessen des Dienstherrn bei einer Umsetzung kann nur in besonders gelagerten Einzelfällen (etwa: besondere wissenschaftliche Vorbildung und praktische Ausbildung in einer bestimmten Laufbahn, zugesicherte Übertragung gerade einer bestimmten Aufgabe, vorherige erfolgreiche Bewerbung um einen leitenden Posten) - in unterschiedlichem Maße eingeschränkt sein (BVerwG, U.v. 22.05.1980 - 2 C 30.78 - BVerwGE 60, 144).

    Der Verlust der Vorgesetztenfunktion bedingt - entgegen der Auffassung des Antragstellers - keinen Eingriff in das Amt im abstrakt-funktionellen Sinn (vgl. BVerwG, U.v. 22.5.1980 - 2 C 30.78 - juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 9.5.1996 - 3 CE 96.00506 - ZBR 1997, 194; BayVGH, B.v. 31.5.2019 - 3 CE 19.715 - juris Rn. 39).

  • VGH Bayern, 28.06.2011 - 3 CE 11.573

    Selbständiges Kommunales Unternehmen eines Bezirks

    Auszug aus VG Bayreuth, 08.04.2022 - B 5 S 22.234
    Jedenfalls ist der Mangel der Anhörung aber durch die ausführlichen Stellungnahmen des Bevollmächtigten des Antragstellers im hiesigen Verfahren geheilt (Art. 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BayVwVfG analog; vgl. zur Nachholung der Anhörung im Eilverfahren: BayVGH, B.v. 28.06.2011 - 3 CE 11.573 - juris Rn. 25ff.).

    (2) Dass die nicht als Verwaltungsakt zu qualifizierende Umsetzung mit "Bescheid" vom 03.02.2022 in diesem Schreiben selbst nicht begründet wurde, erweist sich im Hinblick auf die ausführliche Begründung der Maßnahme im Rahmen der Antragserwiderung ebenfalls als unbedenklich (Art. 39 Abs. 1, 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 BayVwVfG analog; vgl. zur Nachholung der Begründung im Eilverfahren: BayVGH, B.v. 28.06.2011, a.a.O.).

    Die Beschränkung des Ermessens des Dienstherrn bei einer Umsetzung ist vielmehr auf besonders gelagerte Verhältnisse begrenzt (vgl. BVerwG, B.v. 26.11.2004 - 2 B 72.04 - Buchholz 235 § 9 BDO Nr. 41 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 17.10.2014 - 3 CE 14.724 - juris B.v. 28.06.2011 - 3 CE 11.573 - juris; VG München, U.v. 18.02.2014 - M 5 K 13.4827- juris B.v. 10.06.2013 - M 5 E 13.718 - juris).

  • VGH Bayern, 21.02.2022 - 3 CE 22.44

    Umsetzung eines Beamten wegen hoher Krankheitstage - hier: Geschäftsleiter einer

    Auszug aus VG Bayreuth, 08.04.2022 - B 5 S 22.234
    Der Dienstherr kann aufgrund der in der Vergangenheit festgestellten Krankheitstage reagieren, ohne eine Zukunftsprognose anstellen zu müssen (vgl. BayVGH, B.v. 21.2.2022 - 3 CE 22.44 - juris Rn. 6).

    Da der Beamte im Interesse einer an den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ausgerichteten Verwaltung nicht nur für einen bestimmten Dienstposten, sondern im Hinblick auf die erforderliche vielseitige Verwendbarkeit, Austauschbarkeit und Mobilität für den gesamten Aufgabenbereich seiner Laufbahn ausgebildet wird, ist die Übertragung eines Dienstpostens von vornherein mit der Möglichkeit der Umsetzung belastet (vgl. BVerwG, U.v. 22.05.1980 - 2 C 30.78 - BVerwGE 60, 144 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 21.2.2022 - 3 CE 22.44 - juris Rn. 26).

  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05

    Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter;

    Auszug aus VG Bayreuth, 08.04.2022 - B 5 S 22.234
    Es kann jedenfalls bei den übertragenen Aufgaben nicht davon ausgegangen werden, dass der Antragsteller qualitativ oder quantitativ unterfordert wäre und er infolgedessen unbestimmte Zeit mit faktischer Nichtbeschäftigung zubringen müsste (vgl. BayVGH, B.v. 27.8.2014 - 3 ZB 14.454 - juris Rn. 32; BVerwG, U.v. 22.6.2006 - 2 C 26/05 - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 27.08.2014 - 3 ZB 14.454

    Beamtenrecht; Oberrechtsrat (BesGr. A 14); Leiter des Rechtsamts einer Gemeinde;

    Auszug aus VG Bayreuth, 08.04.2022 - B 5 S 22.234
    Es kann jedenfalls bei den übertragenen Aufgaben nicht davon ausgegangen werden, dass der Antragsteller qualitativ oder quantitativ unterfordert wäre und er infolgedessen unbestimmte Zeit mit faktischer Nichtbeschäftigung zubringen müsste (vgl. BayVGH, B.v. 27.8.2014 - 3 ZB 14.454 - juris Rn. 32; BVerwG, U.v. 22.6.2006 - 2 C 26/05 - juris Rn. 24).
  • BVerwG, 21.06.2012 - 2 B 23.12

    Umsetzung; Umsetzungsermessen; dienstlicher Grund; Fürsorgepflicht;

    Auszug aus VG Bayreuth, 08.04.2022 - B 5 S 22.234
    Sie beruht auf einer ausreichenden Abwägung der Belange des Antragstellers (vgl. BVerwG, B.v. 21.06.2012 - 2 B 23/12 - NVwZ 2012, 1481 - juris Rn. 10).
  • BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 754/07

    Umsetzung eines Beamten an anderen Dienstort und Fürsorgepflicht des Dienstherrn

    Auszug aus VG Bayreuth, 08.04.2022 - B 5 S 22.234
    Obwohl der Beamte kein Recht am Amt im konkret-funktionellen Sinn hat, das heißt auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung der einmal übertragenen dienstlichen Aufgaben (stRspr BVerfG, B.v. 30.1.2008 - 2 BvR 754/07 - juris Rn. 14), steht ihm ein Anspruch auf eine seinem statusrechtlichen Amt entsprechende Verwendung zu.
  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 16.89

    Dienstpostenbewertung - Planstelle - Beförderungsanspruch - Haushaltsplan -

    Auszug aus VG Bayreuth, 08.04.2022 - B 5 S 22.234
    Die rechtliche Bewertung der Dienstposten, also ihre Zuordnung zu statusrechtlichen Ämtern einer bestimmten Besoldungsgruppe, liegt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Besoldungs- und Haushaltsrechtsrechts grundsätzlich in der organisatorischen Gestaltungsfreiheit des Dienstherrn (BayVGH, B.v. 5.7.2016 - 3 ZB 14.1779 - juris Rn. 11; BVerwG, U.v. 31.5.1990- 2 C 16/89 - juris Rn. 22 m.w.N.).
  • BVerfG, 31.03.2003 - 2 BvR 1779/02

    Zur Frage der Vorwegnahme der Hauptsache im Fall eines Eilantrags gem § 114

    Auszug aus VG Bayreuth, 08.04.2022 - B 5 S 22.234
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist der Streitwert in beamtenrechtlichen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes auf Rückumsetzung nach dem hälftigen Auffangwert des § 52 Abs. 2 GKG festzulegen (BVerfG, B.v. 31.03.2003 - 2 BvR 1779/02 - NVwZ 2003, 1112 - juris Rn. 4; vgl. auch Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 123 Rn. 104; BayVGH, B.v. 31.5.2019 - 3 CE 19.715 - juris Rn. 50).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2006 - 4 S 491/06

    Beamtenrechtliche Fürsorgepflicht; Umsetzung; Ermessen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 4 B 40.10

    Versetzung; Lehrer; dienstliches Bedürfnis; Personalkräfteüberhang; Auswahl;

  • VGH Bayern, 05.07.2016 - 3 ZB 14.1779

    Amtsangemessene Beschäftigung - Rechtmäßigkeit einer Umsetzungsentscheidung

  • VGH Bayern, 09.05.1996 - 3 CE 96.00506
  • BVerwG, 26.11.2004 - 2 B 72.04

    Rechtmäßigkeit einer Umsetzungsentscheidung; Umfang der gerichtlichen

  • BVerwG, 08.02.2007 - 2 VR 1.07

    Anspruch auf Ausgleich einer finanziellen Belastung durch den Wechsel des

  • VGH Bayern, 17.10.2014 - 3 CE 14.724

    Beamtenrecht; Umsetzung; amtsangemessene Beschäftigung; Arbeitszeitmodelle;

  • VG München, 10.06.2013 - M 5 E 13.718

    Umsetzung; Veterinärverwaltung; amtsangemessene Beschäftigung

  • VG Regensburg, 10.12.2021 - RO 1 E 21.1860

    Umsetzung eines Beamten wegen hoher Krankheitstage - hier: Geschäftsleiter einer

  • VG München, 18.02.2014 - M 5 K 13.4827

    Umsetzung; Organisationsänderung; sachliche Differenzen; unterschiedliche

  • VGH Bayern, 09.09.2009 - 3 CE 09.790

    Einstweilige Anordnung; Umsetzung einer Rechtspflegerin in eine andere Abteilung

  • VG München, 01.03.2011 - M 5 E 10.5854

    Umsetzung; Medizinaldirektorin an einem Klinikum; Rechte der betroffenen Beamtin;

  • VG Ansbach, 25.07.2013 - AN 1 E 13.01220

    Mit Teilentzug von Aufgaben verbundene Entziehung der Funktion eines

  • VG Bayreuth, 06.07.2022 - B 5 S 22.457

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte, Geschäftsleitender Beamter, Psychische

    Der gleichzeitig gestellte Antrag im einstweiligen Rechtsschutzverfahren wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 08.04.2022 - B 5 S 22.234 abgelehnt; die Beschwerde des Antragstellers zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof blieb ohne Erfolg (BayVGH, B.v. 2.6.2022 - 3 CE 22.1051).
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